ICC-International Chamber of Commerce (Internationale Handelskammer)

„11 Schlüsselbausteine“ für stressfreie Seefracht: Verantwortung umgehen und souverän handeln

ICC steht für International Chamber of Commerce (Internationale Handelskammer) und ist eine Organisation, die Regeln und Standards für den internationalen Handel entwickelt. Die von der ICC entwickelten Incoterms sind international anerkannte Handelsbedingungen, die die Verantwortlichkeiten und Pflichten von Käufern und Verkäufern bei grenzüberschreitenden Geschäften regeln. Hier sind alle derzeit gültigen Incoterms mit einer kurzen Erklärung für jeden:

1. EXW (Ex Works – Ab Werk): Der Verkäufer stellt die Ware dem Käufer am benannten Ort zur Verfügung. Alle weiteren Kosten und Risiken gehen ab diesem Zeitpunkt auf den Käufer über.

2. FCA (Free Carrier – Frei Frachtführer): Der Verkäufer liefert die Ware beim benannten Frachtführer oder einem anderen vom Käufer bestimmten Ort. Der Verkäufer ist für die Verladung der Ware verantwortlich, und die Kosten und Risiken gehen nach der Verladung auf den Käufer über.

3. CPT (Carriage Paid To – Frachtfrei bis): Der Verkäufer trägt die Kosten für den Transport der Ware zum benannten Bestimmungsort oder zum benannten Terminal. Die Gefahr geht beim Übergang an den Frachtführer auf den Käufer über.

4. CIP (Carriage and Insurance Paid To – Frachtfrei versichert bis): Ähnlich wie CPT, aber der Verkäufer trägt zusätzlich die Kosten für eine Transportversicherung gegen die Risiken des Verlusts oder der Beschädigung der Ware während des Transports.

5. DAT (Delivered at Terminal – Geliefert Terminal): Der Verkäufer liefert die Ware am benannten Terminal im Bestimmungsland. Der Verkäufer trägt die Kosten und Risiken bis zur Ankunft am Terminal, danach geht die Verantwortung auf den Käufer über.

6. DAP (Delivered at Place – Geliefert benannter Ort): Der Verkäufer liefert die Ware an einen benannten Ort im Bestimmungsland. Der Verkäufer trägt die Kosten und Risiken bis zur Ankunft am benannten Ort, danach geht die Verantwortung auf den Käufer über.

7. DDP (Delivered Duty Paid – Geliefert verzollt): Der Verkäufer trägt alle Kosten und Risiken im Zusammenhang mit dem Transport der Ware zum benannten Bestimmungsort im Importland, einschließlich der Zollabfertigung. Der Käufer übernimmt die Verantwortung, sobald die Ware am Bestimmungsort angekommen ist.

8. FAS (Free Alongside Ship – Frei Längsseits Schiff): Der Verkäufer stellt die Ware entlang des Schiffes im benannten Hafen zur Verfügung. Der Verkäufer trägt die Kosten und Risiken bis zu diesem Zeitpunkt, danach geht die Verantwortung auf den Käufer über.

9. FOB (Free on Board – Frei an Bord): Der Verkäufer liefert die Ware an Bord des benannten Schiffes im benannten Hafen. Der Verkäufer trägt die Kosten und Risiken bis zur Verladung, danach geht die Verantwortung auf den Käufer über.

10. CFR (Cost and Freight – Kosten und Fracht): Der Verkäufer trägt die Kosten und Risiken für den Transport der Ware zum benannten Bestimmungshafen. Die Gefahr geht beim Übergang auf den Frachtführer auf den Käufer über.

11. CIF (Cost, Insurance and Freight – Kosten, Versicherung und Fracht): Ähnlich wie CFR, aber der Verkäufer trägt zusätzlich die Kosten für eine Transportversicherung gegen die Risiken des Verlusts oder der Beschädigung der Ware während des Transports.

Diese Incoterms dienen als Standardregeln für den internationalen Handel und sollten in den Handelsverträgen ausdrücklich festgelegt werden, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden. Die officielle Seite von ICC finden Sie hier

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